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Abkürzung für Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. Sie ist Aufsichtsbehörde über die Anlagefonds. Sie erteilt die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit als Fondsleitung und Depotbank, als Vertriebsträger und Vertreter eines ausländischen Anlagefonds, genehmigt das Fondsreglement, überwacht die Einhaltung des Gesetzes und des Fondsreglements. Bei Misständen erlässt sie zur Herstellung des rechtmässigen Zustands notwendigen Verfügungen. Bei einer groben Pflichtverletzung kann sie die erteilte Bewilligung zur Geschäftstätigkeit entziehen.